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Foto: www.ramona-duenisch.de
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Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern und hoffen, dass Sie alle Informationen über den Warlander finden, die Sie suchen.

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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We hope you are enjoying to browse through our sites and that you may find all the information needed about the Warlander horse.

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warlander-franken

Vom 01.11. bis 03.11.2013 ist Warlander Hengst "Anubis von Greenhorn" auf der Messe Consumenta in Nürnberg bei der "Faszination Pferd" zu sehen.

 

Am 08.10.2013 absolvierte Warlander Hengst "Anubis von Greenhorn" seine Hengstleistungsprüfung in München-Riem.

 

Am 07.10.2012 wurde Warlander- Hengst Anubis von Greenhorn in München-Riem gekört.

der Warlander

Friese x Iberer

You may find the original definition of the breeding guidelines for the Warlander horse in english language on the official homepage of the Warlander Studbook Society (WSS)

Ich möchte hier auch auf die offizielle Website der Warlander Studbook Society verweisen, die allerdings in englischer Sprache verfasst ist: www.warlanderstudbooksociety.com.au  

Nachfolgend finden Sie die Rassebeschreibung für den Warlander.

Seit September 2010 gibt es in Deutschland ein eigenständiges Stutbuch für Warlander. Das Ursprungsbuch liegt beim Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen; andere Landesverbände bereiten die Betreuung des Warlanders ebenfalls vor.

Vorab noch ein nachdenkliches Wort an alle kritischen Friesenfans, die der Meinung sind, dass man ihre Rasse nicht "verwässern" sollte:

  • Im Friesen fließt bereits spanisches Blut - im 16./17. Jahrhundert wurden die Friesen von den iberischen Hengsten der spanischen Besetzer veredelt, was ihnen die wundervollen barocken Gänge und das üppige Langhaar bescherte. 
  • Ausschließlich als Rappen wurden die Friesen erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts gezüchtet - davor gab es die "schwarzen Perlen" in allen Farben, manche Friesen tragen noch heute ein verstecktes Fuchsgen.
  • Da alle heutigen Friesenhengste auf einen einzigen Hengst (Nemo 51) zurückgehen, ist in allen Vertretern der Rasse mehr oder weniger starke Inzucht vorhanden; eine Blutauffrischung von Aussen ist da mehr als sinnvoll.
  • Der Friese prägte im Laufe der Jahrhunderte viele andere Pferderassen und wurde oft zur Veredelung verschiedener - vor allem barocker - Rassen verwendet, zuletzt in den 60/70er Jahren für die Kladruber, warum nicht auch für den Warlander? 
  • Fakt ist: ALLE heutigen Rassen entstanden ursprünglich durch sorgfältige selektive Kreuzung. Niemand will den reinen Friesen verdrängen; und da es genügend Liebhaber seiner Art gibt, wird er durch die Schaffung des Warlanders (oder Arabofriesen oder Barockpintos, etc.) auch nicht aussterben...

Definition der Pferderasse "Warlander"

Ursprungszuchtbuch

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.

Die Rasse wurde 1991 in Australien aus der Taufe gehoben und von Anfang 2000 bis Ende 2012 in den USA betreut von der International Warlander Society & Registry (www.warlander.org) - dieses Zuchtbuch wurde am 25.09.2012 geschlossen!

Seit Januar 2013 wird in Australien ein neues internationales Warlanderstutbuch geführt: die Warlander Studbook Society (WSS) mit Sitz in Morley, Western Australia, Webseite: http://warlanderstudbooksociety.com.au

 

Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Für die Zucht des Warlanders gilt folgendes Zuchtziel:

Rasse Warlander

Herkunft Australien

Größe 4-jährig mind. 150 cm bis maximal ca. 165 cm

Farben alle Grundfarben, keine Schecken, Abzeichen am Kopf und an den Füßen erlaubt (weiße Beine nicht erlaubt)

Gebäude

Kopf edler und ausdrucksvoller Kopf; Nasenprofil gerade oder leicht konvex; ausdrucksvolle, aufmerksame und intelligente Augen; die Ohrenspitzen können leicht nach innen zeigen

Hals gut bemuskelt und genügend hoch aufgesetzt; breit an der Schulter angesetzt; sich zum Kopf hin verjüngend bei guter Ganaschenfreiheit; üppige Mähne mit dickem Haar, das weder zu grob noch zu fein ist

Körper kompaktes Pferd im barocken Typ stehend; gute Dreiteilung; kräftige, lange und schräge Schulter; deutlich ausgeprägter Widerrist; gut bemuskelte und nicht zu kurze Kruppe; kräftiger und gut bemuskelter Rücken, geschwungene Rückenlinie

Fundament starke Gliedmaßen; gut ausgeprägte, große und trockene Gelenke; großflächiger Huf; weder zu kurze noch zu lange Beine; gut bemuskelte Unterarme und -beine

Bewegungsablauf taktsicher, leichtfüßig und geschmeidig in allen drei Grundgangarten; viel Dynamik und Elastizität

Einsatzmöglichkeiten vielseitiges Reitpferd mit besonders guter Eignung für die Hohe Schule

Besondere Merkmale ausgeglichen, gelehrig, gutmütig, willig, leistungsbereit

 

Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Zur Erreichung des Zuchtziels sind Pferde der Veredlerrassen Pura Raza Espanol (Andalusier), Lusitano und Friesenpferd nach dem unten beschriebenen Anteilen zugelassen. Der Warlander darf nicht mehr als 75%, oder weniger als 25% Friesen- oder Ibererblut tragen. Warlander können mit geeigneten Warlandern, Friesen oder den oben genannten Iberern angepaart werden, solange oben stehende Kriterien erfüllt bleiben. Warlander, die nicht die vorgegebenen Genanteile besitzen, deren Eltern jedoch im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, werden in den Anhang eingetragen.

 

Unterteilung der Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
  • Hengstbuch I und Hengstbuch II

 

Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte

  • Stutbuch I und Stutbuch II

 

Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen)

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.

 

Eintragungsmerkmale:

1.   Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)

2.   Körperbau

3.   Korrektheit des Ganges

4.   Schritt

5.   Trab

6.   Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)

7.   Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpferd)

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale.

 

(1) Zuchtbuch für Hengste

(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • - deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • - deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • - die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
  • - die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach  mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
  • - die bei Ersteintragung mindestens 150 cm groß sind,
  • - die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen,
  • - Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.

-Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“.

 

(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,

  • - die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,
  • -deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • -die bei Ersteintragung kleiner als 150 cm groß sind,
  • -die an den Beinen weiße Abzeichen aufweisen, die über die Karpal- bzw. Sprunggelenk reichen
  • -die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen,

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

  • -wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden
  • -die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,
  • -die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen,

(1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen,

  • -deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
  • -die selber nicht die erforderlichen Genanteile gem. Zuchtmethode besitzen, deren Eltern jedoch im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
  • -die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.

 

(2) Zuchtbuch für Stuten

(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

  • -deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • -mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
  • -die bei Ersteintragung mindestens 150 cm groß sind,

-Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“.

 

(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

  • -die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,
  • -deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
  • -die bei Ersteintragung kleiner als 150 cm groß sind,
  • -die an den Beinen weiße Abzeichen aufweisen, die über die Karpal- bzw. Sprunggelenk reichen

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

  • -wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
  • -die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden

(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

  • - deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
  • - die selber nicht die erforderlichen Genanteile gem. Zuchtmethode besitzen, deren Eltern jedoch im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
  • - die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.

 

Ausstellung von Zuchtbescheinigungen

Beide Eltern müssen im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sein. Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Rasse eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 20 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt. Sofern eines der beiden eingetragenen Eltern lediglich im Anhang des Zuchtbuches der jeweiligen Rasse eingetragen ist, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß § 20 ZBO als Geburtsbescheinigung ausgestellt.

 

Leistungsprüfungen

Hengste haben eine verpflichtende Leistungsprüfung. Sie können die Stationsprüfung für die Rasse der Friesenpferde absolvieren oder den unten beschriebenen Feldtest ablegen. Stuten können freiwillig die unten beschriebene Leistungsprüfung ablegen.

1.   Dauer: mindestens ein Tag

2.   Prüfungskommission: Die Prüfung wird von mindestens zwei Sachverständigen abgenommen. Zusätzlich können hinzugezogen werden: 

     - der Zuchtleiter der betreffenden Rasse

     - ein Fachtierarzt für Pferde

Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen die zu prüfenden Pferde nicht in Ausbildung gehabt haben.

3.   Prüfungen, Prüfungsort und Termin: Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes. Der Prüfungsort und Termin wird durch die zuständige Stell festgelegt. Die Prüfung hat keinen Wettbewerbscharakter.

4.   Zulassungsbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind vierjährige und ältere Pferde, wobei die Zielgruppe fünfjährige Pferde sind. Die Pferde müssen den Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung entsprechen und sollen sachgerecht geritten und /oder gefahren sein. In Abweichung zu § 70 LPO ist spanische Zäumung erlaubt. Gebisse nach § 70 LPO (Abb. 1 bis 6)

5.   Beurteilung Die Benotung erfolgt gem. § 9 ZBO, ganze und halbe Noten sind zulässig.

Notensystem:

  

10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft
9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht
8 = gut 2 = schlecht
7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht
6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet
5 = genügend  

Maßgebend für die Beurteilung der Hengsten und Stuten ist die Eignung als Zuchtpferde im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.

  •  

6.1  Der abschließende Leistungstest wird von mindestens zwei unabhängig voneinander urteilenden Sachverständigen in getrenntem Richtverfahren abgenommen. Die Pferde werden von den Sachverständigen in getrenntem Richtverfahren bewertet, es können ganze und halbe Noten vergeben werden. Jeder Sachverständige vergibt eine eigene Note. Die Note für das jeweilige Prüfungsmerkmal errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Sachverständigen.

6.2  Die Bewertung erfolgt nach folgenden Einzelaufgaben:

6.2.1

a) Rittigkeitsprüfung in der Abteilung (zu höchstens 4 Reitern) nach Kommando (s. Anlage 1)

b) Dressurprüfung der Klasse A nach LPO: Aufgabe A 6 (einzeln geritten)

  •  

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jedes einzelnen Pferdes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. (Der Bayerische Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V legt in ihrer Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb eines vorgegebenen Gewichtungsrahmens fest.) Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis (gewichtete Endnote mit zwei Dezimalstellen).

Gewichtung der Merkmale unter 6.2.1

Merkmal

Gewichtung

Grundgangarten      

Schritt

Trab

Galopp

 

0,15 (15 %)

0,15 (15 %)

0,15 (15 %)

Rittigkeit

0,20 (20 %)

Fremdreiter

0,35 (35 %)

Endnote

1,0 (100 %)

Das Alter der Pferde wird dem Richter mitgeteilt und in angemessener Form berücksichtigt.

  •  

Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche mündliche Bekanntgabe der Prüfungsendnote. Dieses Ergebnis gilt als vorläufig und wird zur Kontrolle nachgerechnet. Das verbindliche, offizielle Endergebnis ist ausschließlich das von der zuständigen Stelle gem. Tierzuchtrecht erstellte Prüfungszeugnis für jedes Pferd.

Der Besitzer jedes Pferdes erhält ein Zeugnis über das erzielte Gesamtergebnis, aus dem die Bewertungen in den einzelnen Prüfungsteilen, die Durchschnittsleistungen der geprüften Gruppe in allen Prüfungsteilen und die der Endnote ersichtlich ist.

Die für den Standort des Pferdes zuständige Behörde gem. Tierzuchtrecht und die Züchtervereinigung, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist, erhalten auf Anforderung je eine Durchschrift des Zeugnisses.

Die FN Abt. Zucht erhält eine Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse für alle geprüften Pferde zur Veröffentlichung in den zuständigen Mitteilungsblättern oder Jahrbüchern.

Das Ergebnis ist im Zuchtbuch mindestens mit dem Gesamtergebnis, Durchschnittsleistung (Mittelwert) der geprüften Gruppe und Anzahl der Pferde in der Prüfungsgruppe zu vermerken.

  •  

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Es gilt das bessere Ergebnis beider Prüfungen. Tritt ein Pferd am Prüfungstag zu einem Prüfungsteil an, so gilt die Prüfung als absolviert.

Scheidet das Pferd auf Grund einer Entscheidung der Sachverständigen vorzeitig aus der Prüfung aus, gilt diese als nicht absolviert.

 

Weitere Bestimmungen zum Warlander

Die zur Zucht des Warlander verwendeten Iberer müssen DNA-typisiert sein.

 

Quelle: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen

 

Das Ursprungs-Zuchtbuch für Warlander liegt in Deutschland bei:

Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen e. V.

Landshamer Strasse 11

81929 München

(089) 92 69 67 -351 Verwaltung

(089) 92 69 67 -352 Stutbuchführung

(089) 92 69 67 -353 Aussendienst

(089) 92 69 67 -500 Zuchtleitung

 

Eine Liste von Züchtern und Hengsthaltern, die Begründung und Aufbau der Warlander-Rasse unterstützen finden Sie hier...

--> Videos von Warlandern...

 

--> Bilder von Warlandern...

 

--> Informationen zum Friesen, und warum er so gut zum PRE passt...

 

--> Informationen zu PRE und Lustiano und warum sie den Friesen so gut ergänzen...

So bekommen Sie Papiere für Ihr Warlanderfohlen:

1. Sie benötigen eine Züchternummer

  • falls Ihr Pferd in Pension steht, ist dies die Betriebsnummer Ihres Wirtes
  • falls Sie Ihr Pferd in Eigenregie selbst versorgen, müssen Sie eine eigene Nummer beantragen

 

2. Sie treten dem Verband bei

(Empfehlenswert ist, die Stute noch vor der Trächtigkeit auf einer Stutbucheintragung dem Verband vorzustellen, da sie sich ohne Fohlen besser präsentiert und ausserhalb der Trächtigkeit im Gebäude positiver beurteilt wird)

 

3. Sie beantragen für Ihre Stute einen Deckschein beim Verband

 

4. Der Deckschein wird ausgefüllt

  • von Ihnen mit den Daten der Stute
  • vom Hengsthalter mit den Daten des Hengstes
  • vom Tierarzt / der Deckstation mit den Daten der Bedeckung

   --> eine Kopie behält der Hengsthalter

 

5. Sie schicken nach positiver Trächtigkeitsuntersuchung eine Kopie an den Verband

 

6. Sie füllen nach der Geburt die Daten des Fohlens im Deckschein aus und schicken eine Kopie an den Verband zur Geburtsmeldung

 

7. Sie stellen Stute und Fohlen auf einer Zuchtschau vor. Dort wird das Fohlen gechipt und für den Equidenpass registriert. Falls die Stute noch nicht im Verband vorgestellt wurde, kann dies auch zusammen mit der Eintragung des Fohlens erfolgen.

 

8. Sie erhalten nach einigen Wochen die Papiere für Ihr Warlanderfohlen